Stellen Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen ein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingliederungszuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.
Für folgende Personengruppen können Sie den Eingliederungszuschuss beantragen:
Höhe und Dauer der Förderung hängen davon ab,
Den Eingliederungszuschuss müssen Sie bei Ihrer üblichen Ansprechperson (Arbeitgeberservice) in Ihrer örtlichen Arbeitsagentur beantragen.
Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss sind:
der Arbeitgeberservice bei Ihrer Agentur für Arbeit
keine
vor der Einstellung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers
keine
§ 217 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Eingliederungszuschuss)
...dass die Gemeinde Ratshausen von den Nachbargemeinden Hausen am Tann, Weilen unter den Rinnen, Schömberg und Deilingen eingebettet ist