Jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes müssen Sie Ihrer Krankenkasse bekannt geben.
Sie erhalten daraufhin eine neue Versicherungskarte per Post. Bis zum Erhalt der neuen Versicherungskarte behält die alte ihre Gültigkeit.
Die Mitteilung kann formlos erfolgen. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.
Ihre Krankenkasse
Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.
§ 206 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)
...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll