• Verfahren A-Z

Zurück zur Übersicht

Meldung von Änderungen an die Krankenkasse

Jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes müssen Sie Ihrer Krankenkasse bekannt geben.

Sie erhalten daraufhin eine neue Versicherungskarte per Post. Bis zum Erhalt der neuen Versicherungskarte behält die alte ihre Gültigkeit.

Verfahrensablauf

Die Mitteilung kann formlos erfolgen. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.

Zuständigkeit

Ihre Krankenkasse

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.

Rechtsgrundlage

§ 206 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)

Termine

Termine
April 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30          

Aktuelles Wetter

Das Wetter in Ratshausen

Wussten Sie schon?

...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll