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Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen

Erziehung in einer Tagesgruppe ist besonders für Kinder ab dem Schulalter geeignet, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen zeigen. Mit sozial- und heilpädagogischen Maßnahmen sollen die Kinder und Jugendlichen gefördert werden.

Erziehung in einer Tagesgruppe ist ein teilstationäres Angebot. Das bedeutet:

  • Das Kind erhält
    • das therapeutische und pädagogische Angebot wie bei stationärer Unterbringung (z.B. in einem Heim oder in einer Pflegefamilie) und
    • Erziehungsleistungen, die es in der Familie nicht bekommt.
  • Das Kind kann in der Familie und somit in seiner gewohnten Umgebung bleiben.

Soziales Lernen und eine geregelte Tagesstruktur

  • helfen den Kindern und Jugendlichen, Konflikte zu bewältigen oder ihren Alltag zu gestalten und
  • bieten unter anderem Anregungen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung.

Zusätzlich erhalten die Kinder eine Förderung in schulischen Belangen, Jugendlichen wird bei der beruflichen Integration geholfen.

Die Gruppengröße beträgt üblicherweise zwischen sechs und zwölf Kindern.

Das Jugendamt bindet die Eltern intensiv in die Erziehung in einer Tagesgruppe ein (z.B. durch gezielte Beratungsgespräche, Elternabende, Elternfreizeit oder Eltern-Kind-Treffen).

Verfahrensablauf

Die sorgeberechtigten Eltern müssen die Erziehung in einer Tagesgruppe beim zuständigen Jugendamt beantragen. Dieses entscheidet, ob die Erziehung des Kindes in einer Tagesgruppe eine geeignete Maßnahme ist.

Bevor das Jugendamt die Erziehung in einer Tagesgruppe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin ist festlegt, wie die Hilfe gestaltet wird und wie lange sie erfolgen soll.

Die Erziehung in einer Tagesgruppe kann unterschiedlich lange erfolgen, je nachdem, welche Dauer für das Kind als notwendig angesehen wird.

Zuständigkeit

das örtliche Jugendamt

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.

Erforderliche Unterlagen

Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

Die leiblichen Eltern müssen sich an den Kosten der Tagespflege entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.

Rechtsgrundlage

§ 32 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Erziehung in einer Tagesgruppe)

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