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Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen

Als Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen Sie einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen. Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt. Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.

Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:

  • Beratung des Unternehmens in allen Fragen des Immissionsschutzes
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen
  • Entwicklung von Vorschlägen zur Verminderung oder Vermeidung von Emissionen und zur besseren Energienutzung
  • Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften (z.B. durch Kontrolle der Anlagen und Durchführung von Messungen)
  • jährliche Berichterstattung über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen

Verfahrensablauf

Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.

Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.

Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen. Dies tun Sie z.B., indem Sie je nach Bedarf

  • Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen oder 
  • die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:

  • Hochschulstudienabschluss für Ingenieurwesen, Chemie oder Physik
  • Besitz der erforderlichen Fachkunde durch
    • Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen oder
    • langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit den Anlagen
  • Besitz der erforderlichen Zuverlässigkeit

Zuständigkeit

die Immissionsschutzbehörde

Immissionsschutzbehörde ist,

  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • das Regierungspräsidium, sofern
    • sich auf Ihrem Betriebsgelände mindestens eine Anlage nach Anhang I der Richtlinie 2008/1/EG befindet oder
    • der Betrieb der Störfall-Verordnung unterliegt

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über die fachliche Befähigung

Frist/Dauer

Sie müssen die Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.

Kosten

Die Kosten orientieren sich im Wesentlichen an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen. Diese sind zum Teil branchenspezifisch und durch den freien Markt bedingt.

Rechtsgrundlage

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