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Öko-Audit (EMAS)- Registrierung und Aufnahme beantragen

Öko-Audit (Eco-Management and Audit Scheme - EMAS) ist ein Gemeinschaftssystem für Unternehmen und Institutionen, die ihr betriebliches Umweltmanagement verbessern wollen. Alle Organisationen, die eine umweltorientierte Unternehmensführung anstreben, können das EMAS-Siegel erwerben. Das gilt z.B. auch für Kommunen, kirchliche Einrichtungen, Banken, Groß- und Einzelhandelsunternehmen, öffentliche Verwaltungen, Schulen und Landwirtschaftsbetriebe.

Ziel des Öko-Audits ist es,

  • das Umweltbewusstsein im Unternehmen zu stärken,
  • den Umweltschutz zu einem Teil der Unternehmenspolitik zu machen und
  • die Umweltleistung ständig zu verbessern.

Zum Öko-Audit gehören unter anderem:

  • Umweltprüfungen (Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen)
  • Audits (regelmäßige, systematische und objektive Bewertung des Systems und der erbrachten Umweltleistung)
  • Information der Öffentlichkeit darüber, welche Anstrengungen das Unternehmen im Bereich des Umweltschutzes unternimmt

Tipp: Ausführliche Informationen rund um EMAS finden Sie unter www.emas.de und www.uga.de. Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten, Inhalten und Abläufen im Bereich von EMAS in Baden-Württemberg finden Sie im Online-Auftritt des Umweltministeriums.

Verfahrensablauf

Sie müssen zunächst eine Umweltprüfung durchführen, um eine EMAS-Registrierung zu erhalten. Damit stellen Sie fest, welche Auswirkungen Ihr Unternehmen auf die Umwelt hat. Als Ergebnis der Umweltprüfung geben Sie eine Umwelterklärung ab, die unabhängige, staatlich zugelassene Umweltgutachter und Umweltgutachterinnen überprüfen. Die Gutachter und Gutachterinnen erklären die Umwelterklärung für gültig, wenn Sie die Voraussetzungen der EMAS-Verordnung erfüllen.

Mit dieser Umwelterklärung können Sie die Eintragung in das EMAS-Verzeichnis bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Kammer beantragen.

Die Kammer prüft die eingereichten Unterlagen und informiert die untere Umweltschutzbehörde über die geplante Registrierung. Die Behörde hat vier Wochen Zeit, sich zur Registrierung zu äußern. Erfolgt keine negative Rückmeldung, teilt Ihnen die Kammer eine Registriernummer zu. Das ist gleichzeitig Ihre Nummer im EMAS-Register.

Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMAS-Zeichen für die Dauer der Registrierung für Werbezwecke zu nutzen. Die Gültigkeit beträgt drei beziehungsweise vier Jahre.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Durchführung einer Umweltprüfung (durch das Unternehmen)
  • Einrichtung eines Umweltmanagementsystems
  • Veröffentlichung einer Umwelterklärung

Zuständigkeit

die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung der Unternehmensbereiche, die das EMAS-Siegel erhalten sollen
  • die für gültig erklärte Umwelterklärung

Frist/Dauer

keine

Hinweis: Lassen Sie sich zeitnah nach Abschluss der EMAS-Validierung ins EMAS-Register eintragen. Sobald die validierte (für gültig erklärte) Umwelterklärung vorliegt, kann die Eintragung beantragt werden. Vor der Eintragung ins EMAS-Register werden die zuständigen Umweltbehörden (Landratsämter) gehört.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

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