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Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen

Die Grundqualifikation müssen Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr nachweisen. Dies gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis in der

  • Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE (Bus) ab dem 10. September 2008 beziehungsweise
  • Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE (LKW) ab dem 10. September 2009

neu erworben haben oder erwerben.
Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis bereits davor erhalten, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen (sogenannter "Besitzstand").

Die Grundqualifikation besteht aus besonderen tätigkeitsbezogenen Fertigkeiten und Kenntnissen (z.B. Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit).

Ihre Kenntnisse müssen Sie alle fünf Jahre im Rahmen einer Weiterbildung erneuern. Ausführliche Informationen zur Weiterbildung erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung "Berufskraftfahrer-Qualifikation – Nachweis der Weiterbildung".

Als Nachweis der Grundqualifikation trägt die Führerscheinstelle die "Schlüsselzahl 95" in Ihren Führerschein ein.

Hinweis: Fahrten zu bestimmten Zwecken sind ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise

  • Polizeifahrzeuge,
  • Feuerwehr,
  • Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste
  • land- und forstwirtschaftlicher Verkehr
  • Handwerksbetriebe sowie Kleingewerbetreibende, wenn sie Material oder Ausrüstung für die  Berufsausübung transportieren.
    Es darf sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handeln.

Verfahrensablauf

Um die Grundqualifikation zu erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Sie absolvieren die (dreijährige) Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" beziehungsweise zur "Berufskraftfahrerin" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb".
  2. Sie legen eine Prüfung zur Grundqualifikation ohne Vorbereitungskurs ab.
    Sie besteht aus einer theoretischen Prüfung von 240 Minuten sowie einer praktischen Prüfung von 210 Minuten. Für die Zulassung zur Prüfung benötigen Sie die jeweilige Fahrerlaubnis.
  3. Sie können einen Vorbereitungskurs besuchen und anschließend die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation ablegen. Der Vorbereitungskurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte umfasst eine Dauer von 140 Stunden zu je 60 Minuten. Darin enthalten sind 10 Stunden Fahrpraxis unter Anleitung eines Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin. Die Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte ist Voraussetzung dafür, dass Sie sich zur schriftlichen Prüfung anmelden können. Diese dauert 90 Minuten. Eine praktische Prüfung ist hier nicht erforderlich. Für den Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation muss die Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse noch nicht vorliegen.

Um sich für eine der Prüfungen anzumelden, wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK.

Tipp: Ein Muster der Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der IHK, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen. Diese trägt die "Schlüsselzahl 95" als Nachweis der Grundqualifikation in Ihren Führerschein ein.

Hinweis: Für folgende Fälle sind Schulungs- und Prüfungserleichterungen vorgesehen:

  • Sie haben bereits eine Lkw-Fahrerlaubnis und wollen diese um die Fahrerlaubnis für die Personenbeförderung erweitern (oder umgekehrt).
  • Sie haben bereits Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsordnungen für den Güterkraftverkehr oder für den Personenverkehr.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung der "Schlüsselzahl 95" in den Führerschein sind:

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder
  • Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
  • Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen
  • Sie können
    • eine erfolgreiche Prüfung bei der IHK zum Erwerb der Grundqualifikation oder
    • den Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse vor dem Stichtag und den Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte nachweisen.

Zuständigkeit

  • für die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation: die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) Baden-Württemberg
  • für den Vorbereitungskurs zur beschleunigten Grundqualifikation: Besuch einer anerkannten Ausbildungsstätte
  • für die Eintragung in den Führerschein: die für Ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle
    Führerscheinstelle ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Erforderliche Unterlagen

Keine Angaben möglich.

Kosten

  • für die Prüfung der Grundqualifikation: zwischen 1.050 Euro und 1.450 Euro, je nach Prüfungssatzung der zuständigen IHK
    zusätzliche Kosten für die Bereitstellung des Prüfungsfahrzeugs und den begleitenden Fahrlehrer beziehungsweise die begleitende Fahrlehrerin.
  • für die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation: zwischen 100 Euro und 150 Euro, je nach der Prüfungssatzung der zuständigen IHK
    zusätzliche Kosten für einen Kurs von circa 1.500 Euro bis 3.000 Euro (je nach Ausbildungsstätte).
  • für die Eintragung in den Führerschein: 28,60 Euro
    Zusätzlich Gebühren für die Ausstellung des neuen Führerscheindokuments und gegebenenfalls für die Verlängerung der Fahrerlaubnis.

Hinweis: Steigen Sie von Lkw auf Bus (oder umgekehrt) um, gelten bei der Prüfung jeweils ermäßigte Gebührensätze. Näheres können Sie den Gebührentarifen der IHK entnehmen.

Rechtsgrundlage

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