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Schwerbehindertenausweis verlängern

Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.

Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich.

Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen:

  • unter 10 Jahre: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 10 Jahre alt wird.
  • zwischen 10 und 15 Jahren: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.

Bei nichtdeutschen schwerbehinderten Menschen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis gilt der Ausweis längstens bis zum Ablauf des Monats der Befristung der Aufenthaltserlaubnis.

Sie können die Gültigkeitsdauer des Ausweises höchstens zweimal verlängern lassen. Danach müssen Sie ein neues Ausweisdokument ausstellen lassen.

Hinweis: Ist eine wesentliche Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen nicht zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten.

Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie beim zuständigen Landratsamt formlos beantragen. Zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Wurde Ihr Ausweis bereits zweimal verlängert, müssen Sie einen neuen beantragen.

Das Landratsamt informiert Sie dann über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.

Zuständigkeit

das Landratsamt (früher: Versorgungsamt), in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis
  • bei Ausstellung eines neues Ausweises:
    • Passbild
  • wenn Sie sich vertreten lassen:
    • Vollmacht
    • Personalausweis der vertretenden Person

Frist/Dauer

Die Verlängerung sollten Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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