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Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen

Sie möchten Veranstaltungen mit Tieren durchführen?

Sie benötigen dafür eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, wenn Sie

  • Tierbörsen zum Zweck des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
  • gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.

Für bestimmte Veranstaltungen mit Tieren gelten zusätzlich tierseuchenrechtliche Regelungen:

  • Hunde- und Katzenausstellungen sowie ähnliche Veranstaltungen mit diesen Tieren
    Diese müssen Sie der zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn anzeigen, wenn
    • Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
    • die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdetem Bezirk stattfinden soll.
  • Viehausstellungen, Viehmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art
    Diese müssen Sie der zuständigen Behörde unter Angabe der Art der Veranstaltung mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich anzeigen.

Tipp: Nähere Auskünfte zu diesen Arten von Veranstaltungen erhalten Sie bei der zuständigen unteren Verwaltungsbehörde.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort erhalten Sie auch Informationen zum weiteren Verfahren und, wenn vorhanden, ein entsprechendes Formular.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die Erlaubnis zu erhalten, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

Zuständigkeit

die untere Verwaltungsbehörde (Veterinärbehörde Ihres Land- oder Stadtkreises)

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie möglicherweise vorlegen müssen.

Frist/Dauer

mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung

Kosten

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob die Erlaubnis kostenpflichtig ist.

Rechtsgrundlage

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