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Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen

Sie sind schwanger und befinden sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notlage? Die Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" bietet individuelle finanzielle Unterstützung, um Ihnen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft zu erleichtern.

Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus. Beispielsweise kann die Unterstützung folgende Leistungen teilweise abdecken:

  • Umstandskleidung
  • Erstausstattung des Kindes
  • Kinderzimmereinrichtung
  • möglicherweise sonstige Hilfen

Hinweis: Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich zu einer Beratungsstelle gehen. Die Mitarbeitenden

  • beraten Sie,
  • prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und
  • helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Leistungen der Bundesstiftung sind:

  • Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und haben keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Sozialhilfe) oder die vorhandenen Möglichkeiten reichen nicht aus.
  • Sie überschreiten bestimmte Einkommensgrenzen nicht.
  • Sie halten sich ständig in Baden-Württemberg auf.
    Leben Sie in einem anderen Bundesland, müssen Sie die Leistungen bei den dort zuständigen Stellen beantragen.
  • Sie müssen die Schwangerschaft durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.
  • Sie müssen sich von einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder einer katholischen Schwangerenberatungsstelle in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
    Diese Beratungen sind kostenlos.

Hinweis: Gesetzliche Ansprüche (z.B. auf Sozialhilfe) haben Stiftungsleistungen gegenüber Vorrang. Sie müssen daher zuerst vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen.

Zuständigkeit

  • die staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege und der einzelnen Stadt- und Landkreise oder
  • die katholischen Schwangerenberatungsstellen

Tipp: Adressen finden Sie in der Broschüre "Informationen für Mütter und Väter" des Sozialministeriums.

Erforderliche Unterlagen

  • ärztliche Bestätigung oder Bestätigung einer Hebamme über die vorliegende Schwangerschaft
  • Mutterpass
  • Bescheinigungen über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
  • Mietvertrag
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate

Frist/Dauer

Sie müssen die Leistungen vor der Geburt des Kindes beantragen.

Kosten

keine

Termine

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