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Betriebsnummer nach DEÜV beantragen

Ihre Betriebsnummer müssen Sie bei bestimmten Meldungen an die Sozialversicherung (z.B. bei Meldungen an die Krankenkasse) angeben. Auch Betriebe, die eine Sofortmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung abgeben müssen, benötigen eine solche Nummer.

Verfahrensablauf

Sie können die Betriebsnummer schriftlich, telefonisch oder elektronisch beantragen.

Sie müssen folgende Daten angeben:

  • Firmenbezeichnung und Rechtsform
  • Anschrift, unter der die Beschäftigten tätig sind
  • Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse
  • Name der Ansprechperson in Ihrem Betrieb
  • wirtschaftsfachlicher Schwerpunkt des Betriebes
  • bereits vorhandene Betriebsnummern
  • Betriebsstätte, die die Meldung zur Sozialversicherung erstattet (sofern eine andere Betriebsstätte im Unternehmen diese Aufgabe übernimmt)

Tipp: Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater kann die Betriebsnummer für Sie beantragen.

Hinweis: Die Tätigkeit und Bildungsinformationen der Beschäftigten müssen Sie in der Meldung an die Krankenkasse verschlüsseln. Dazu benötigen Sie ein Schlüsselverzeichnis. Weitere Informationen zur Betriebsnummer und zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung finden Sie auf der Internetseite des Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Zuständigkeit

der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

vor der ersten Meldung an die Sozialversicherung

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Termine

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