• Lebenslagen A-Z

Themenbereich: Arbeitgeber

Hier erhalten Sie umfangreiche Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber – so auch Tipps zur Auswahl von Bewerbern, zu Rahmenbedingungen für Verträge sowie zu möglichen staatlichen Unterstützungen.

4. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Sowohl private als auch öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, wenigstens auf fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird vom Gesetzgeber intensiv gefördert.

Genaue Informationen erhalten Sie in der Lebenslage "Leben mit einer Behinderung".

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...dass sich in Ratshausen ein Geocach befindet der den Namen "Hörst Du das Rauschen" trägt (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)