Themenbereich: 6. Weitere Pflichten des Arbeitgebers
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung folgende Schritte zu erledigen:
Sie sind verpflichtet, in bestimmtem Umfang Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden.
Hinweis: Teilt Ihnen eine Arbeitnehmerin mit, dass sie schwanger ist, müssen Sie das dem Regierungspräsidium (früher: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt) unverzüglich melden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, auch mitteilen.
...dass die Gemeinde Ratshausen zum Gemeindeverwaltungsverband Oberes Schlichemtal gehört