Themenbereich: Prüfingenieur für Bautechnik
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Sie als Prüfingenieur:
Prüfingenieure können Mitglieder der Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V. (VPI) werden.
...dass die Gemeinde Ratshausen von den Nachbargemeinden Hausen am Tann, Weilen unter den Rinnen, Schömberg und Deilingen eingebettet ist