Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Die Namensänderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden. Je nach Angebot der Gemeinde steht die Änderungsmitteilung auch zum Download zur Verfügung.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
...dass das Gasthaus Sonne vermutlich die älteste Gaststätte im Ort sein dürfte (um 1500)