Eine Impfung bietet Schutz vor ansteckenden Krankheiten. Eine Impfpflicht besteht in Deutschland allerdings nicht.
Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) gibt einmal jährlich Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen zur spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten ab.
Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.
Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Hier werden Sie beraten und geimpft.
Tipp: Auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts finden Sie die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission mit den Impfungen, die Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten sollten. Außerdem finden Sie eine Tabelle der Indikations- und Auffrischimpfungen. Die Empfehlungen werden durch Begründungen und Mitteilungen erläutert. Ebenfalls erhalten Sie Informationen beispielsweise auf der Seite www.mach-den-impfcheck.de.
Durchgeführte Impfungen werden in einen gelben Impfpass eingetragen. Den Impfpass erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.
Die Kosten für empfohlene Impfungen übernimmt die Krankenkasse.
Hinweis: Einige Kassen übernehmen auch die Kosten für Reiseimpfungen. Weitere Informationen dazu bietet das Centrum für Reisemedizin an.
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...dass auf der Markung von Ratshausen sich bis 1400 ein weiteres kleines Dorf namens Kernhausen befand