In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Die Angehörigen der verstorbenen Person müssen (in der gesetzlich geregelten Reihenfolge) für die Bestattung sorgen. Entstandene Kosten können Sie von den Erbinnen, Erben oder sonst Zahlungspflichtigen einfordern, wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören.
Abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen kann das Sozialamt die Bestattungskosten übernehmen. Für die einzelnen Bestattungsbestandteile gibt es festgelegte Höchstbeträge. Darüber hinausgehende Kosten begleicht das Sozialamt nicht.
Üblicherweise bezahlt das Sozialamt einen einfachen Sarg sowie ein Holzkreuz. Es entscheidet im Einzelfall über weitere Kosten, z.B. für
Sie müssen die Übernahme der Bestattungskosten schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen zur zuständigen Stelle gehen. Dort können Sie sich beraten lassen und den Antrag ausfüllen. Zuständige Stelle ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Das Sozialamt übernimmt die Kosten unter folgenden Voraussetzungen:
Sozialamt ist,
Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.
Nachweise der verstorbenen Person:
Nachweise der antragstellenden Person:
Sie können den Antrag vor oder nach der Bestattung stellen. Sie sollten aber eine mögliche Übernahme der Kosten schon vorher mit der zuständigen Stelle besprechen.
keine
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...dass die Gemeinde Ratshausen am Fuße des Plettenberg (1002"m) und des Ortenbergs (995"m) liegt