Das Land Baden-Württemberg unterstützt die zusätzliche Sprachförderung in Kindergärten (SPATZ) und anderen Kindertageseinrichtungen durch finanzielle Zuwendungen.
Zuwendungsempfänger können folgende Träger von Kindertageseinrichtungen sein:
Je nach Größe der Fördergruppe beträgt die Zuwendung zwischen 2.000 Euro und 2.400 Euro.
Hinweis: Beteiligen sich die Eltern aktiv an der Sprachförderung, kann der Kindergartenträger pro Fördergruppe 250 Euro zusätzlich erhalten.
Tipp: Ausführliche Informationen über die zusätzliche Sprachförderung in Kindergärten finden Sie auf den Seiten des Kultusportals.
Die Zuwendung muss der Träger der Kindertageseinrichtung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wird der Antrag genehmigt, gibt es einen Zuwendungsbescheid.
Voraussetzungen für die Genehmigung sind:
Tipp: "Fragen und Antworten zur frühkindlichen Sprachförderung" finden Sie auf den Seiten des Kultusportals.
die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)
Alle Unterlagen finden Sie auf den Seiten des Kultusportals.
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...dass die Gemeinde Ratshausen im Naherholungsgebiet Oberes Schlichemtal liegt (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)