Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart das Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Eltern. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung rechtsverbindlich.
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Gemeinschaftsschule anmelden.
Eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler. Sie ist in den Empfehlungen für die anderen Schularten jeweils enthalten.
Hinweis: Bezogen auf die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler erfüllen sie an der Gemeinschaftsschule die Leistungsanforderungen der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums.
die von Ihnen gewählte Gemeinschaftsschule
Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen.
Anmeldetermine für das Schuljahr 2013/14:
keine
...dass wir einen Albvereinsplatz mit Grillstelle und Schutzhütte haben (Platzgebühr für Auswärtige 50 €; - Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung)