Sie möchten erreichen, dass der Gemeinderat Ihres Wohnorts eine bestimmte Angelegenheit behandelt? Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist (z.B. der Erhalt eines Schwimmbads, die Errichtung eines Kindergartens) können Sie einen Bürgerantrag stellen.
Kein Bürgerantrag ist möglich zu:
Sie müssen den Bürgerantrag schriftlich stellen. Bitte benennen Sie zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschriften. Diese Vertrauensleute sind die Ansprechpartner für die Gemeinde- oder Stadtverwaltung und berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Bürgerantrag abzugeben und entgegenzunehmen. Benennen Sie niemand, gelten die beiden ersten Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner als Vertrauensleute.
Der Gemeinderat prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Trifft das zu, wird die Angelegenheit in einer Sitzung des Gemeinderats oder des zuständigen beschließenden Ausschusses behandelt. In dieser Sitzung werden üblicherweise auch Vertreterinnen und Vertreter des Bürgerantrags angehört.
Voraussetzungen sind:
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes
Hinweis: Diese beantwortet Ihnen auch Ihre Fragen, die Sie im Zusammenhang mit dem Bürgerantrag haben.
Sie können den Bürgerantrag jederzeit stellen.
Ausnahme: Richtet sich der Bürgerantrag gegen einen Beschluss des Gemeinderats, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe dieses Beschlusses stellen.
keine
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...dass sich in unserer Gemeinde zwei Ferienwohnungen befinden (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)