Das Verkehrszentralregister ("Verkehrssünderkartei") enthält rechtskräftige Ordnungwidrigkeiten ab 40 Euro und verkehrsrechtliche Straftaten von Verkehrsteilnehmern und Verkehrsteilnehmerinnen. Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere gewichtet, bepunktet und nach bestimmten Fristen gelöscht.
Hinweis: Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und die Betroffenen selbst. Haben Sie eine bestimmte Punktezahl erreicht, unterrichtet das Kraftfahrt-Bundesamt die für Sie zuständige Führerscheinstelle. Sie selbst werden jedoch nicht benachrichtigt.
Das Verkehrszentralregister speichert rechtskräftige beziehungsweise bestandskräftige Entscheidungen von:
Hinweis: Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft nicht das Kraftfahrt-Bundesamt, sondern die für Ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle.
Sie müssen die Auskunft über Ihre Eintragungen schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie können den Antrag per Post senden. Dann müssen Sie
Für den Antrag steht Ihnen ein Formular des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Download zur Verfügung. Oder Sie nutzen den Onlinedienst. Die Antwort erhalten Sie in beiden Fällen per Post.
das Kraftfahrt-Bundesamt
bei postalischer Beantragung:
bei elektronischer Beantragung:
neuer Personalausweis mit aktivierter Ausweisfunktion (nach dem 1.November 2010 ausgestellt)
Hinweis: Welche Ausstattung Sie zur Benutzung des Onlinedienstes benötigen, lesen Sie auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes.
keine
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...dass sich in unserer Gemeinde zwei Ferienwohnungen befinden (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)