Haben Sie Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.
Folgende Personen sind zur Anzeige der Geburt verpflichtet:
Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.
Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.
das Standesamt des Geburtsortes
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
innerhalb einer Woche nach der Geburt
Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden. Informationen dazu finden Sie unter "Namen des Kindes nach der Geburt dem Standesamt melden".
für die Anzeige der Geburt: keine
Hinweis: Geburtsurkunden und Geburtsbescheinigungen erhalten Sie einmalig kostenlos soweit dies aufgrund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist.
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...dass der Ausgangspunkt des Sagenwandwerweges 3 "Vom Geschenk der frommen Fräuleins" in Ratshausen ist (Nähere Informationen unter www.oberes-schlichemtal.de)