Nicht gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen in folgendem Zeitraum Mutterschaftsgeld:
Das Mutterschaftsgeld erhalten Sie, wenn Sie
Das Mutterschaftsgeld wird vom Bundesversicherungsamt entsprechend Ihres durchschnittlichen Nettoverdienstes vor den Schutzfristen bezahlt, höchstens jedoch 210 Euro.
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten:
Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten für die Zeit der Schutzfristen von ihrem Arbeitgeber als Zuschuss kalendertäglich einen Betrag in Höhe ihres bisherigen kalendertäglichen Nettoeinkommens abzüglich 13 Euro.
Frauen,
erhalten den Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Mutterschaftsgeld und ihrem durchschnittlichen Nettoverdienst auf Antrag vom Bundesversicherungsamt.
Hinweis: In diesen Fällen haben Sie keinen Anspruch auf den Zuschuss:
Stellen Sie den Antrag an das Bundesversicherungsamt schriftlich.
Das Bundesversicherungsamt stellt Ihnen den "Antrag auf Mutterschaftsgeld" zum Download zur Verfügung. Dieser Antrag enthält auch den zum Ausfüllen durch Ihren Arbeitgeber bestimmten Vordruck "Bescheinigung des Arbeitgebers zur Berechnung von Mutterschaftsgeld" mit Erläuterungen. Weitere Informationen finden Sie auf dem "Merkblatt". Beides finden Sie außerdem unter „Formulare & Onlinedienste“. Sie können die Formulare auch telefonisch oder schriftlich anfordern.
Schicken Sie den vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen und Dokumente an das Bundesversicherungsamt zurück.
Voraussetzungen sind:
Hinweis: Als Beamtin müssen Sie sich an Ihren Dienstherrn wenden.
das Bundesversicherungsamt
Sie sollten sowohl das ausgefüllte Antragsformular als auch die Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin möglichst vor der Entbindung einreichen.
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...dass der Fischereiverein Balingen/Schömberg im Jahr 1973 den Fischweiher in "Wannen" angelegt hat