Sie sind schwanger und befinden sich in einer seelischen und wirtschaftlichen Notlage? Die Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" bietet individuelle finanzielle Unterstützung, um Ihnen die Fortsetzung Ihrer Schwangerschaft zu erleichtern.
Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus. Beispielsweise kann die Unterstützung folgende Leistungen teilweise abdecken:
Hinweis: Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung ist eine freiwillige Leistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Sie müssen persönlich zu einer Beratungsstelle gehen. Die Mitarbeitenden
Voraussetzungen für die Leistungen der Bundesstiftung sind:
Hinweis: Gesetzliche Ansprüche (z.B. auf Sozialhilfe) haben Stiftungsleistungen gegenüber Vorrang. Sie müssen daher zuerst vorhandene gesetzliche Leistungen sowie Möglichkeiten der Selbsthilfe ausschöpfen.
Tipp: Adressen finden Sie in der Broschüre "Informationen für Mütter und Väter" des Sozialministeriums.
Sie müssen die Leistungen vor der Geburt des Kindes beantragen.
keine
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...dass auf der Markung von Ratshausen sich bis 1400 ein weiteres kleines Dorf namens Kernhausen befand