Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen will, benötigt daher eine spezielle Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
Sie möchten öffentliche Verkehrsflächen auf andere Art über das normale Maß hinaus nutzen? Das kann eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Straßengesetz darstellen.
Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen (z.B. im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen). Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher jedenfalls mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Sie müssen die Erlaubnis schriftlich (möglich auch per Fax) bei der zuständigen Stelle beantragen. Je nach Angebot erhalten Sie dort ein Formular oder können es im Internet herunterladen. Zuständige Stelle ist entweder
Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit
Diese teilt sie – einschließlich der Auflagen und Bedingungen – dem Veranstalter in einem Bescheid mit.
Voraussetzungen sind:
je nach Umfang der Veranstaltung zwischen 10 Euro und 2.301 Euro
§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
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...dass die St.-Afra-Kirche von 1816 bis 1823 erbaut wurde