Bekanntmachung des „Alarmplans Fischsterben
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Der Alarmplan fasst die Zuständigkeiten sowie Handlungs- und Kommunikationserfor- dernisse im Falle eines
Fischsterbens anschaulich zusammen. Darüber hinaus wer- den Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner benannt. Durch den Alarmplan wird somit ein rasches, effektives und zielgerichtetes Handeln unterstützt, welches bei Fischsterben besonders wichtig ist. |
...dass die St.-Afra-Kirche von 1816 bis 1823 erbaut wurde