• Lebenslagen A-Z

Themenbereich: 4. Eingliederung in Baden-Württemberg

4.3. Bildungssystem in Baden-Württemberg

Bei Kindern von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie Ausländerinnen und Ausländern (Kinder mit Migrationshintergrund) lassen sich des Öfteren Sprachdefizite und damit eine Erschwernis der Integration feststellen. Vergleichbar mit den Integrationskursen für Erwachsene wird die Vermittlung der deutschen Sprache und von Kenntnissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur innerhalb des Bildungssystems durch besondere Maßnahmen gefördert.

Allgemeine Informationen zu Kinderbetreuung, Schule, Berufsausbildung und Studium in Baden-Württemberg finden Sie in den entsprechenden Lebenslagen. Dieses Kapitel informiert über die besonderen Angebote für Kinder mit Migrationshintergrund.

In Deutschland besteht grundsätzlich Schulpflicht für Kinder. Diese werden normalerweise mit sechs Jahren eingeschult. Die allgemeine Schulpflicht dauert neun oder zehn Jahre. Danach folgt bis zum 18. Geburtstag die Berufsschulpflicht.

Tipp: Umfassende Informationen über das baden-württembergische Schulsystem bietet die Broschüre "Spektrum Schule" des Kultusministeriums.

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