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Themenbereich: 1.2. Mietvertrag

Der Mietvertrag ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Mietvertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollten Sie sich auf alle Fälle rechtlich beraten lassen.

1.2.3. Nebenkosten

Die monatlichen Abgaben für eine Mietwohnung in Form von Betriebs- oder Nebenkosten können unter Umständen höher sein als die vom Vermieter verlangte Nettomiete. Zu ihnen zählen beispielsweise Kosten für:

  • Kalt- und Warmwasser
  • Heizung
  • Strom
  • Müllabfuhr
  • Abwasser

Ferner können gegebenenfalls folgende Kosten entstehen:

  • Kosten für Hausreinigung, Hauswart, Schornsteinfeger, Fahrstuhl, Gartenpflege
  • Grundsteuer
  • Versicherungen
  • Kabelanschluss
  • Kosten für Gemeinschaftseinrichtungen

Diese Nebenkosten sind unterschiedlich hoch, je nachdem, wie viele Personen in der Wohnung leben (wirkt sich vor allem auf Wasser- und Stromverbrauch aus), wie groß die Wohnung ist, wie sie ausgestattet ist (eine bessere Isolierung bewirkt niedrigere Heizkosten) und welche zusätzlichen Aufwendungen bezahlt werden müssen (z.B. ob ein Aufzug oder ein Garten vorhanden ist oder nicht).

Achtung: Nicht alle Kosten einer Wohnung oder eines Hauses dürfen den Mietern in Rechnung gestellt werden. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall genau, welche Nebenkosten umlegbar sind und welche nicht.

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