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Themenbereich: 1.3. Arbeiten im Ausland

1.3.2. Arbeiten außerhalb der EU

Die Regelungen bezüglich Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und Sozialversicherung sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Bei Fragen, insbesondere zu Aufenthalts- und Arbeitsrecht im künftigen Gastland, sollten Sie sich in erster Linie an die Vertretung des entsprechenden Landes in Deutschland wenden.

Tipp: Adressen der Botschaften und Konsulate finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

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