Themenbereich: 1.1. Ehepaare
Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs der Familie kann jeder Ehemann oder jede Ehefrau – mit Wirkung für beide – alleine vornehmen. Zum Beispiel haftet Sie für die Bezahlung von Waren, die Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau bestellt hat.
Diese Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf den Lebensbedarf der Familie. Für die Reparatur der Heizung in der Firma Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau haften Sie beispielsweise nicht.
...dass man im Gasthof Adler schwäbische Gaumenfreuden genießen kann (Nähere Informationen auch zu den besonderen Kuchl-Obenden unter www.adler-ratshausen.de)