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Themenbereich: 5. Betrieblicher Arbeits- und Umweltschutz

5.4. Immissionsschutz

Autoabgase, Luftschadstoffe aus Fabriken, Gerüche aus der Landwirtschaft oder der von Sportanlagen ausgehende Lärm sind nur einige Beispiele für Emissionen.

Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser und die Atmosphäre) vor diesen schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen oder ähnlichen Umwelteinwirkungen zu schützen beziehungsweise bereits die Entstehung solcher von Emissionen an der Quelle zu vermeiden.

Im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden die Bereiche genehmigungsbedürftige Anlagen, nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, Anlagensicherheit, Beschaffenheit von Brenn- und Treibstoffen, Beschaffenheit von Straßen und Schienenwegen sowie die Überwachung und Verbesserung der Luftqualität geregelt.

Die Errichtung und der Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen bedarf eines Zulassungsverfahrens. Industrieanlagen, die in besonderem Maße Luftverunreinigungen oder Lärm verursachen und länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden sollen, brauchen eine "immissionsschutzrechtliche Genehmigung". Nähere Informationen zur Vorgehensweise erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Im Rahmen eines Neu- oder Änderungsgenehmigungsverfahrens müssen Sie gegebenenfalls eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen. Dabei wird in einem gesetzlich vorgeschriebenen, systematischen Verfahren geprüft, welche Auswirkungen Ihr Vorhaben auf die Umwelt hat. Die festgestellten Auswirkungen müssen anschließend beschrieben und bewertet werden. Ausführliche Informationen zur UVP erhalten Sie auf den Seiten "Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg".

Als Betreiber von Anlagen sind Sie des Weiteren dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von Ihren Anlagen keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Dabei spielen auch die Luftreinhaltung und der Lärmschutz eine wichtige Rolle.

Konkretisierungen der Anforderungen an die Verminderung von Luftschadstoffen sowie Vorgaben zum Lärmschutz sind in mehreren Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm enthalten.

Tipp: Weitere interessante Informationen zum Thema finden Sie auf der Informationsplattform "Betrieblicher Umweltschutz in Baden-Württemberg", im Umweltportal Baden-Württemberg und Umweltportal Deutschland sowie beim Daten- und Kartendienst auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz.

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