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Themenbereich: 5. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

5.3. Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung ist die individuelle betriebliche Qualifizierung, Einarbeitung und Berufsbegleitung behinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Ziel ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Zusammengefasst kann formuliert werden: "erst platzieren, dann qualifizieren".

Zur Zielgruppe zählen insbesondere Schulabgänger mit Behinderung sowie Erwachsene, bei denen im Laufe ihres (Erwerbs-) Lebens eine Behinderung aufgetreten ist, die die Weiterführung der bisherigen Beschäftigung trotz begleitender Hilfe unmöglich macht.

Unterstützte Beschäftigung ist nachrangig zu Berufsausbildungen oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen beziehungsweise den Reha-Maßnahmen beispielsweise in einem Berufsförderungswerk.

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