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Themenbereich: 2. Ergänzende Altersvorsorge

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich für eines oder mehrere der nachfolgend genannten Modelle staatlich geförderter privater Altersvorsorge zu entscheiden. Dabei ist zu beachten, welche Sparleistungen Sie über welchen Zeitraum erbringen können und welches Kapital angestrebt wird. Um die für Sie passende private Altersvorsorge zu finden, sollten Sie sich von neutralen Fachleuten hinsichtlich Ihrer persönlichen Bedürfnisse beraten lassen.

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) ist eine weitere, vom Staat geförderte Form der Altersvorsorge. Diese Form der Altersvorsorge funktioniert ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung: Sie zahlen Beiträge ein und erhalten als Rentnerin oder Rentner Auszahlungen.

Die Leistungen aus der Rürup-Rente können – im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung – nicht als Einmalzahlung beansprucht werden. Stattdessen ist nur eine lebenslange monatliche Rentenzahlung vorgesehen.

Bei dieser Altersvorsorgeform werden im Vergleich zur Riester-Rente keine staatlichen Zulagen gewährt. Dafür ist die Rürup-Rente aus steuerlichen Gründen für Selbständige, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höherem Einkommen sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der rentennahen Geburtsjahrgänge attraktiv.

Sowohl die Steuerfreistellung der Beiträge als auch die Besteuerung der Leistungen entsprechen den Regelungen für die gesetzliche Rente.

Die Rürup-Rente kann nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder vererbt werden.

Das in solchen Verträgen vorhandene Vermögen wird bei Bezug von Arbeitslosengeld II in der Ansparphase nicht berücksichtigt.

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