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Themenbereich: 2. Ergänzende Altersvorsorge

Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich für eines oder mehrere der nachfolgend genannten Modelle staatlich geförderter privater Altersvorsorge zu entscheiden. Dabei ist zu beachten, welche Sparleistungen Sie über welchen Zeitraum erbringen können und welches Kapital angestrebt wird. Um die für Sie passende private Altersvorsorge zu finden, sollten Sie sich von neutralen Fachleuten hinsichtlich Ihrer persönlichen Bedürfnisse beraten lassen.

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig.

Die verschiedenen Arten von Lebensversicherungen lassen sich in vier große Gruppen einteilen:

  • Risikolebensversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • fondsgebundene Lebensversicherung
  • private Rentenversicherung

Eine Risikolebensversicherung enthält keinen Sparanteil und leistet nur im Falle des Todes. Sie ist daher nur zur Absicherung von Hinterbliebenen geeignet.

Aus der Kapitallebensversicherung wird die garantierte Ablaufleistung gegebenenfalls zuzüglich Überschüsse gewährt, wenn die versicherte Person das vertraglich vereinbarte Alter erreicht. Stirbt die versicherte Person vorher, werden die vereinbarte Versicherungssumme sowie eventuelle Überschüsse an die bezugsberechtigte Person geleistet. Es handelt sich daher um eine Kombination aus einem Risikovertrag und einem Sparvertrag.

Die fondsgebundene Lebensversicherung entspricht der Kapitallebensversicherung, allerdings gibt es hier keine garantierte Ablaufleistung.

Zu den Lebensversicherungen im weiteren Sinne gehören auch private Rentenversicherungen.

Diese leisten gegen laufende Beitragszahlung (sogenannte "aufgeschobene Rentenversicherung") oder gegen Einmalbeitrag (sogenannte "Sofortrente") eine lebenslange Rente.

Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung wird bereits bei Abschluss vereinbart, wann welche Beiträge zu zahlen sind und dass das angesparte Kapital zur späteren Zahlung einer Privatrente verwendet werden soll.

Bei einer Sofortrente wird nach individueller Sparphase (z.B. Leistung aus einer Kapitallebensversicherung) der vereinbarte Einmalbeitrag bei Vertragsschluss in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Im Gegenzug erfolgt eine umgehende lebenslange Rentenzahlung an den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.

Die private Rentenversicherung enthält regelmäßig keine Risikoversicherung. Die Beitragsrückgewähr für den Todesfall in der Ansparphase oder die Gewährung einer Mindestleistung bei Tod in der Auszahlungsphase müssen separat vereinbart werden.

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