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Themenbereich: 7. Versicherungsschutz auf Reisen

Auch wenn Sie Ihre Reise sorgfältig geplant haben – es kann immer Unvorhergesehenes passieren (z.B. Krankheiten oder Unfälle). Um im Ernstfall zumindest den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten, können Sie eine Reihe von Versicherungen für Ihre Reise abschließen.

7.3. Sonstige Reiseversicherungen

Neben den Personen- und Sachversicherungen können Sie sich außerdem für folgende Notfälle versichern:

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

Sie haben eine Reise geplant, werden jedoch kurz vor Beginn krank und können die Reise nicht antreten? In diesem Fall müssen Sie Stornokosten bezahlen, die je nach Zeitpunkt der Stornierung unterschiedlich hoch sind.

Schließen Sie für solche Fälle eine Reiserücktrittsversicherung ab, die Ihnen die Stornokosten ersetzt. Sie können sich auch für den Fall, dass Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen und bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können, versichern lassen.

Achtung: Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen zahlen jedoch nur, wenn es für den Rücktritt oder Abbruch einen triftigen Grund gibt (z.B. Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie). Informieren Sie sich vor Abschluss eines Vertrages genau über die Bedingungen, unter denen die Versicherung zahlt.

Nähere Informationen zum Thema "Reiserücktritt" finden Sie auch unter "Reisevertrag" und "Rechte rund um den Reisevertrag".

Soforthilfeversicherung

Nicht immer ist es leicht, bei Notfällen im Ausland die nötige Unterstützung zu erhalten, besonders, wenn es an Ihrem Urlaubsort keine deutsche Vertretungsbehörde gibt. Mangelnde Sprachkenntnisse oder kulturelle Eigenheiten können die Situation noch zusätzlich erschweren. Für solche Fälle gibt es die Soforthilfeversicherung, die unter anderem die folgenden Leistungen für Sie übernimmt:

  • aktive Unterstützung vor Ort im Fall von Krankheit, Unfall oder Tod (z.B. durch Vermittlung von Rechtsbeiständen, Vermittlung zwischen dem behandelnden Krankenhaus und Ihrem Arzt zu Hause)
  • Benachrichtigung der Angehörigen
  • Erstattung der Reisekosten für einen Angehörigen, wenn Sie zu einem längeren stationären Aufenthalt (z.B. in einem Krankenhaus) gezwungen sind
  • finanzielle Vorschüsse (z.B. um stationäre Behandlungskosten zu finanzieren)

Was Sie tun können, wenn Sie im Ausland in Notsituationen geraten, erfahren Sie im Kapitel "Probleme und Hilfen unterwegs".

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