• Lebenslagen A-Z

Themenbereich: 3. Kündigung und Kündigungsschutz

Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber Ihnen das Arbeitsverhältnis kündigt und Ihnen im Zusammenhang mit dieser Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen (etwa reduziertes Gehalt, veränderte Arbeitszeit etc.) anbietet.

Falls Sie als Arbeitnehmer die Änderungskündigung annehmen wollen, müssen Sie dies innerhalb von drei Wochen tun – entsprechend der zeitlichen Regelung für eine Kündigungsschutzklage. Dieser Zeitraum gilt als Mindestfrist auch dann, wenn der Arbeitgeber eine zu kurze Annahmefrist gesetzt hat. Die Änderungskündigung kann als ordentliche oder ausnahmsweise außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.

Termine

Termine
April 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30          

Aktuelles Wetter

Das Wetter in Ratshausen

Wussten Sie schon?

...dass die Gemeinde Ratshausen von den Nachbargemeinden Hausen am Tann, Weilen unter den Rinnen, Schömberg und Deilingen eingebettet ist