Themenbereich: 1. Rechte und Pflichten
Auch die Vollendung des 21. Lebensjahres eröffnet neue Möglichkeiten:
Fahrerlaubnis
21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE und D1E erwerben. Nähere Informationen finden Sie in der Lebenslage "Führerschein".
Hinweis: Der Direkteinstieg zum Erwerb der Führerscheinklasse A ist erst ab 25 Jahren möglich.
Strafmündigkeit
Personen ab dem 21. Lebensjahr werden in jedem Fall nach Erwachsenenstrafrecht behandelt.
...dass sich in unserer Gemeinde zwei Ferienwohnungen befinden (Nähere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung)