Themenbereich: 1. Rechte und Pflichten
Auch die Vollendung des 21. Lebensjahres eröffnet neue Möglichkeiten:
Fahrerlaubnis
21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE und D1E erwerben. Nähere Informationen finden Sie in der Lebenslage "Führerschein".
Hinweis: Der Direkteinstieg zum Erwerb der Führerscheinklasse A ist erst ab 25 Jahren möglich.
Strafmündigkeit
Personen ab dem 21. Lebensjahr werden in jedem Fall nach Erwachsenenstrafrecht behandelt.
...dass der Fischereiverein Balingen/Schömberg im Jahr 1973 den Fischweiher in "Wannen" angelegt hat