• Lebenslagen A-Z

Themenbereich: 1. Rechte und Pflichten

1.7. Mit 21

Auch die Vollendung des 21. Lebensjahres eröffnet neue Möglichkeiten:

Fahrerlaubnis

21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE und D1E erwerben. Nähere Informationen finden Sie in der Lebenslage "Führerschein".

Hinweis: Der Direkteinstieg zum Erwerb der Führerscheinklasse A ist erst ab 25 Jahren möglich.

Strafmündigkeit

Personen ab dem 21. Lebensjahr werden in jedem Fall nach Erwachsenenstrafrecht behandelt.

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