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Themenbereich: 6. Wasser und Gewässerschutz

6.1. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Für die Trinkwasserversorgung sind die Städte und Gemeinden zuständig. Diese betreiben Unternehmen der Trinkwasserversorgung oder beziehen Wasser von Unternehmen kommunaler Zusammenschlüsse.

Wenn Sie ein neues Haus bauen, muss dieses an die städtische Trinkwasserversorgung angeschlossen werden. Informationen dazu finden Sie in unserer Lebenslage "Bauen und Modernisieren". Hier können Sie auch nachlesen, welche Beiträge Sie dafür entrichten müssen.

Auch das Abwasser muss von den Gemeinden beseitigt werden. Abwasser ist nicht nur das Schmutzwasser aus Haushalten, Industriebetrieben oder der Landwirtschaft, sondern auch das Regenwasser, das von bebauten Flächen abfließt. In der Regel wird das Abwasser in eine städtische Kläranlage geleitet und dort gereinigt. Danach wird es dem Oberflächenwasser wieder zugeführt.

Tipp: Informationen über die Abwasserbeseitigung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und in der Broschüre "Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum".

Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden über Gebühren finanziert. Außerdem besteht für Kommunen und Zweckverbände der Wasserwirtschaft die Möglichkeit, Förderungen des Landes und der Europäischen Union zu beantragen, um ihre Bürger zu entlasten. Im Onlineauftritt des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr finden Sie die Zuwendungsrichtlinien für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben.

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