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Themenbereich: Ihre Dienstleistung: Gaststättengestattung

Wenn Sie in Deutschland im Gastgewerbe selbstständig tätig sein möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Falls Sie nur vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, können Sie unter Umständen eine Gaststättengestattung beantragen. Ausführliche Informationen finden Sie in den folgenden Kapiteln:

1. Überblick

Wenn Sie in Deutschland alkoholische Getränke ausschenken wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Gaststättengewerbe ist in der Regel erlaubnispflichtig. Aus besonderem, kurzfristigem Anlass kann Ihnen aber der Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen, vorübergehend und auf Widerruf gestattet werden.

Solche besonderen kurzfristigen Anlässe können beispielsweise Jubiläumsfeste, Schützenfeste, Sportveranstaltungen, Volksfeste, Vereinsveranstaltungen, Märkte und Ähnliches sein.

Achtung: Sie benötigen keine Erlaubnis, wenn Sie lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb alkoholische Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste ausgeben.

Während des laufenden Betriebes müssen Sie viele gesetzliche Pflichten erfüllen. Beachten Sie dabei unter anderem die steuerlichen Aspekte.

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