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Themenbereich: Ihre Dienstleistung: Gaststättengestattung

Wenn Sie in Deutschland im Gastgewerbe selbstständig tätig sein möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Falls Sie nur vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, können Sie unter Umständen eine Gaststättengestattung beantragen. Ausführliche Informationen finden Sie in den folgenden Kapiteln:

2. Gaststättengestattung beantragen

Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn Ihrer Tätigkeit einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättengestattung stellen. Antragsteller können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Die beabsichtigte gastronomische Versorgung darf nur im Rahmen einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung stattfinden. Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen, die während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein muss.

Für Gewerbetreibende aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz

Für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gelten für die Gaststättengestattung dieselben Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige.

Hinweis: Falls die vorgelegten Unterlagen nicht ausreichen, kann die zuständige Behörde Sie zur Vorlage weiterer Nachweise auffordern.

Beim Betrieb einer Gaststätte in Deutschland müssen Sie neben den gewerberechtlichen Vorschriften auch allgemeine ausländerrechtliche Bestimmungen beachten.

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