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Themenbereich: 2.2. Arbeiten in Frankreich

Wenn Sie in Frankreich arbeiten möchten, finden Sie hier die nötigen Informationen.

2.2.3. Selbständigkeit in Frankreich

Wenn Sie in Frankreich ein Gewerbe gründen möchten, müssen Sie dieses bei den "Centres de Formalités des Entreprises" (CFE) der französischen Industrie- und Handelskammern anmelden. Diese Anlaufstellen erledigen alle Gründungsformalitäten für Sie.

Hinweis: Grenzgänger oder Grenzgängerinnen, die sich im Bereich Handel, Industrie, Dienstleistung oder Gastronomie selbständig machen möchten und deren zukünftiges Unternehmen im Départment Bas-Rhin liegt, wenden sich am besten an das CFE der Chambre de Commerce et d’Industrie de Strasbourg et du Bas-Rhin.

Es gibt in Frankreich, ähnlich wie in Deutschland, erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Gewerbe. Für bestimmte Tätigkeiten benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis, die Sie zusätzlich zur Anmeldung beim CFE einholen müssen. Dies betrifft beispielsweise

  • das Reisegewerbe,
  • das Transportgewerbe,
  • das Versicherungs- und Immobiliengewerbe,
  • den Betrieb einer Zeitarbeitsfirma oder
  • den Handel mit Arzneimitteln oder alkoholischen Getränken.

Wenn der Erlaubnis nichts entgegensteht, erhalten Sie eine "Licence" oder eine "Carte Professionelle". Für das Transportgewerbe und für Zeitarbeitsfirmen ist der Eintrag in bestimmte Register erforderlich. Handwerker und Handwerkerinnen müssen an einer Unterweisung der französischen Handwerkskammer teilnehmen.

Tipp: Das Portal "France.fr" und das Portal der Chambres de Commerce et d’Industrie bieten Ihnen weiterführende Informationen zur Unternehmensgründung. Die französischen Industrie- und Handelskammern sind zudem auch Ihre Anlaufstelle, wenn Sie in Frankreich vorübergehend grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen möchten. Für die grenzüberschreitende Region Oberrhein erhalten Sie spezielle Informationen auf dem Portal "Offensive Regio". Hier finden Sie auch die Broschüre "Vis-à-Vis: Grenzenlose Chancen für Unternehmen – Creer, ceder sans frontieres".

Angehörige freier Berufe (z.B. Architekten oder Architektinnen, Ärzte oder Ärztinnen, Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen) ist die "Union de Recouvrement des Cotisations de Sécurité Sociale et d’Allocations Familiales (URSSAF) zuständig.

Tipp: Auf dem Portal "France.fr" finden Sie ausführliche Informationen zum Thema "Freiberufler". Die URSSAF informiert auf ihren Seiten ebenfalls umfangreich über freiberufliche Tätigkeiten.

Rechtsformen für Unternehmen

Bevor Sie sich in Frankreich selbständig machen, sollten Sie Ihre Selbständigkeit sorgfältig planen. Klären Sie bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen und informieren Sie sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten.

Klären Sie unbedingt, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Die häufigsten Rechtsformen in Frankreich sind:

  • Entreprise Individuelle (EI)
    Ein Einzelunternehmer kann sich ohne Mindestkapital eintragen lassen, haftet jedoch persönlich mit seinem gesamten Vermögen.
  • Société à Responsabilité Limitée (SARL)
    Die SARL ähnelt der deutschen GmbH. Die Gesellschaft haftet als juristische Person bis zur Höhe des eingesetzten Kapitals. Die Geschäftsführung und die Gesellschafter oder die Gesellschafterinnen haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen. Es gibt jedoch kein Mindestkapital. Liegt das Gesellschaftskapital beispielsweise nur bei einem Euro, unterliegt die Geschäftsführung einer erweiterten Haftung.
  • Entreprise Unipersonelle à Responsabilité Limitée (EURL)
    Eine SARL mit nur einem Gesellschafter oder einer Gesellschafterin ist eine EURL. Der Unterschied zur EI ist die beschränkte Haftung des Unternehmers. Liegt das Gesellschaftskapital beispielsweise nur bei einem Euro, unterliegt die Geschäftsführung auch bei dieser Rechtsform einer erweiterten Haftung.

Tipp: Weitere Informationen zu den Rechtsformen von Unternehmen erhalten Sie in der Broschüre "Vis-à-Vis: Grenzenlose Chancen für Unternehmen – Creer, ceder sans frontieres".

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