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Themenbereich: 2.3. Sozialleistungen in Frankreich

Wer in Frankreich beschäftigt ist, ist dort meistens auch sozialversicherungspflichtig. Zusätzlich zu den Sozialversicherungsabgaben werden in Frankreich sogenannte Sozialsteuern (allgemeine Sozialabgabe – Contribution Sociale Généralisée (CSG) und Steuer zur Rückzahlung der Sozialversicherungsschulden – Contribution au Remboursement de la Dette Sociale (CRDS)) einbehalten. Informationen zur Sozialversicherung und zu Familienleistungen finden Sie hier.

2.3.2. Pflegeversicherung

In Frankreich gibt es keine spezielle Pflegeversicherung. Die personenbezogene Pflegebeihilfe wird von der allgemeinen Solidaritätsabgabe (Contribution Sociale Généralisée (CSG)), den Rentenkassen und den Gemeinden finanziert.

Die Höhe der Pflegebeihilfe hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit und dem Einkommen ab. Wird Ihnen die Pflegebeihilfe nicht gewährt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen.

Tipp: Weiter Informationen zum Thema "Pflege" bietet Ihnen die Broschüre "Informationen für Grenzgänger" der EURES-T-Oberrhein.

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