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Themenbereich: 2.3. Sozialleistungen in Frankreich

Wer in Frankreich beschäftigt ist, ist dort meistens auch sozialversicherungspflichtig. Zusätzlich zu den Sozialversicherungsabgaben werden in Frankreich sogenannte Sozialsteuern (allgemeine Sozialabgabe – Contribution Sociale Généralisée (CSG) und Steuer zur Rückzahlung der Sozialversicherungsschulden – Contribution au Remboursement de la Dette Sociale (CRDS)) einbehalten. Informationen zur Sozialversicherung und zu Familienleistungen finden Sie hier.

2.3.3. Unfallversicherung

Wenn Sie in Frankreich beschäftigt sind, sind Sie durch Ihren Arbeitgeber gegen Arbeitsunfall und Berufskrankheit versichert.

Sie müssen Ihren Unfall innerhalb von 24 Stunden Ihrem Arbeitgeber melden. Eine Berufskrankheit können Sie direkt bei der zuständigen Krankenkasse melden.

Tipp: Weitere Informationen zur Unfallversicherung in Frankreich finden Sie auf den Seiten des Portals Infobest.

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