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Themenbereich: 2.6. Sozialleistungen in der Schweiz

Wer in der Schweiz beschäftigt ist, ist meistens auch in der Schweiz sozialversicherungspflichtig. Informationen zu Sozialversicherung und Familienleistungen finden Sie hier.

2.6.3. Unfallversicherung

In der Schweiz sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Nichtberufsunfälle pflichtversichert. Bei Teilzeitbeschäftigen mit weniger als acht Wochenstunden erstreckt sich die Versicherung jedoch nur auf Berufsunfälle und Berufskrankheiten.

Tipp: Weitere Informationen zur Unfallversicherung in der Schweiz finden Sie auf dem Portal Infobest. Mehr erfahren Sie in der Broschüre "Informationen für Grenzgänger" und der Broschüre "Grenzüberschreitende soziale Sicherheit", herausgegeben von EURES-T-Oberrhein.

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