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Themenbereich: 3. Begründung der Lebenspartnerschaft

In den Unterkapiteln bieten wir Ihnen Informationen zu folgenden Themen:

3.1Begründung der Lebenspartnerschaft -Allgemeines

Bevor Sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen können, müssen Sie diese beim Standesamt anmelden. Zuständig ist das Standesamt des Wohnortes des Paares. Wohnen Sie an verschiedenen Orten, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Begründung der eingetragenen Lebensgemeinschaft anmelden.

Hinweis: Bei der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin künftig führen wollen. Sie können einen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmen. Besprechen Sie dies daher am besten schon bei der Anmeldung mit dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin. Sie können sich aber auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Führung eines gemeinsamen Namens entscheiden.

Das Standesamt, das für die Anmeldung zuständig ist, prüft, ob der beabsichtigten Begründung kein Hindernis entgegensteht und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft kann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.

Manche Standesämter haben Außenstellen in besonderen Räumlichkeiten eingerichtet oder bieten Termine außerhalb der normalen Bürozeiten (besonders an Samstagen) an. Beachten Sie dabei, dass manche Tage aufgrund des Datums besonders begehrt sind und daher eine frühzeitige Reservierung ratsam ist.

Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig beim Standesamt über die erforderlichen Dokumente und Unterlagen, den Termin und Ähnliches.

 

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