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Themenbereich: 2. Wechsel in eine andere Schulart

Wechsel in die Werkrealschule/Hauptschule

Wechselmöglichkeit von Realschule und Gymnasium in die Werkrealschule/Hauptschule (ohne Prüfung)

Realschüler oder GymnasiastZeitpunkt des ÜbergangsWechsel erfolgt in dieVoraussetzungen
der Klassen 5 bis 7Ende des zweiten Schulhalbjahresnächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
wenn sie nach der Werkrealschul-
verordnung hätten versetzt werden können
der Klassen 5 bis 7während des Schuljahresnächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
wenn sie am Ende des vorhergegangenen Schuljahres in der Realschule oder im Gymnasium nicht versetzt wurden, aber nach der Werkrealschul-
verordnung hätten versetzt werden können
der Klassen 5 bis 7, die nicht versetzt wurden und auch nicht nach der Werkrealschul-
verordnung hätten versetzt werden können
Ende des zweiten Schulhalbjahresnächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
  • in den Klassen 5 und 6, wenn sie eine entsprechende Bildungsempfehlung der bisher besuchten Schule erhalten haben oder
  • in der Klasse 7, wenn die aufnehmende Werkrealschule/
    Hauptschule nach Beratung mit der bisher besuchten Schule zur Annahme gelangt, dass der Schüler oder die Schülerin den Anforderungen der Klasse 8 der Werkrealschule/
    Hauptschule voraussichtlich gewachsen sein wird
der Klasse 8SchuljahresbeginnKlasse 9 der Werkrealschule/
Hauptschule
wenn sie in die Klasse 9 versetzt wurden
der Klassen 5 bis 8, die nicht versetzt wurden und die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllen und auch nicht aufgrund einer Prüfung in die nächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule aufgenommen werden könnten
während des Schulhalbjahresentsprechende Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
keine

Wechselmöglichkeit von Realschule und Gymnasium in die Werkrealschule/Hauptschule (mit Prüfung)

Realschüler oder GymnasiastZeitpunkt des ÜbergangsWechsel erfolgt in dieVoraussetzungen
der Klassen 5 bis 7, die nicht versetzt wurden und die Voraussetzungen für den Wechsel ohne Prüfung nicht erfüllenEnde des zweiten Schulhalbjahresnächsthöhere Klasse der Werkrealschule/
Hauptschule
wenn sie in der von der Werkrealschule/ Hauptschule vorgenommenen Prüfung Leistungen aufweisen, die erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der Werkrealschule/ Hauptschule gewachsen sein werden

Hinweis: Schüler und Schülerinnen der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums, die am Schuljahresende nicht versetzt wurden, können die Klasse 9 an der Werkrealschule/Hauptschule wiederholen, wenn sie dies auch an der Realschule oder am Gymnasium könnten.

Verfahren

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