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Themenbereich: Kinderbetreuung

Sie wollen Ihre Kinder durch andere Personen oder in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen? Auf den folgenden Seiten finden Sie alles Wissenswerte über die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten.

5. Kindertagespflege durch Tagespflegepersonen

Eine Alternative zur Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung ist die Betreuung durch eine geeignete Tagespflegeperson. Kindertagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt der Tagespflegeperson, in der Wohnung seiner Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreut und gefördert wird. Dabei darf die Tagespflegeperson gleichzeitig nicht mehr als fünf fremde Kinder betreuen. Das Kind wird damit in einem familiären Rahmen betreut. Die Betreuungszeiten sind flexibel.

Vereinbarungen und Absprachen wie beispielsweise Eingewöhnungsphase, Betreuungszeiten, Urlaubszeiten, Vollmacht für einen Arztbesuch oder Kündigung sollten Sie schriftlich in einem Betreuungsvertrag festhalten.

Tipp: Bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson helfen Ihnen die Jugendämter oder Tagesmüttervereine. Sie vermitteln geeignete Tagespflegepersonen und bieten auch nach der erfolgten Vermittlung sowohl Ihnen als auch der Tagespflegeperson Beratung und Begleitung an, beispielsweise bei Fragen zum Betreuungsvertrag oder zur Haftung.

Im Handbuch Kindertagespflege, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, finden Sie weitere Informationen zur Kindertagespflege.

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