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Themenbereich: 6. Sonstige Formen der Kinderbetreuung

Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen

In Kindertageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen werden Kleinkinder (das sind Kinder im Alter von unter drei Jahren) bis hin zu schulpflichtigen Kindern gemeinsam betreut.

Diese Form der Kinderbetreuung wird meist von Kindergärten angeboten. Die Einrichtungen können vormittags und nachmittags, mit verlängerten Öffnungszeiten oder auch ganztags betrieben werden. In den altersgemischten Gruppen überwiegt in der Regel der Anteil der Kindergartenkinder.

Eine Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen können beispielsweise folgende Träger erhalten:

  • Gemeinden
  • Träger der freien Jugendhilfe
    • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
    • Verbände der freien Wohlfahrtspflege (z.B. Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt)
    • sonstige anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (z.B. eingetragene Vereine)
    • Studentenwerke
  • Unternehmen für betriebliche Kindertageseinrichtungen
  • privat-gewerbliche Anbieter, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen

Wie bei anderen Einrichtungen zur Kinderbetreuung werden auch bei altersgemischten Gruppen von den Eltern unterschiedlich hohe Elternbeiträge erhoben (abhängig von der Betreuungszeit und – in der Entscheidung des Einrichtungsträgers liegend – von der Anzahl der Kinder in der Familie und – bei manchen Trägern – vom Einkommen der Eltern).

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