Themenbereich: 2. Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden. Detaillierte Informationen finden Sie in den entsprechenden Verfahren.
Die Taufe ist eine Handlung mit christlichem Bekenntnischarakter.
Hinweis: Zur Taufanmeldung vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin mit dem Pfarrer der christlichen Gemeinde, in die der Täufling aufgenommen werden soll. Dort erhalten Sie weitere Informationen und Auskünfte.
...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll