Die Denkmalliste verzeichnet geschützte Kulturdenkmale. In das Denkmalbuch werden Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen. Sie erhalten dadurch einen zusätzlichen Schutz.
Die höhere Denkmalschutzbehörde stellt die besondere Bedeutung eines Kulturdenkmals fest.
Das Denkmalbuch enthält die folgenden Angaben:
Sie können die Eintragung eines Kulturdenkmals bei der zuständigen Stelle veranlassen. Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk das Kulturdenkmal liegt.
Für eine Beratung wenden Sie sich je nach Ort, in dem das Kulturdenkmal liegt, an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beziehungsweise das Landratsamt.
Die meisten Kulturdenkmale werden auf Veranlassung der Behörden in das Denkmalbuch eingetragen.
Voraussetzungen für die Eintragung sind:
keine
keine
keine
...dass schon seit über 500 Jahren im Kirchturm von Ratshausen ein Glöcklein läutet das vor Gewitter und Hagelschlag beschützen soll