Mehrere kleine oder mittlere Ausbildungsbetriebe können sich zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Innerhalb eines solchen Ausbildungsverbunds gibt es den Stammbetrieb und den durchführenden Betrieb oder mehrere durchführende Betriebe.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit einem Förderprogramm die Stammbetriebe eines Ausbildungsverbundes finanziell. Die Förderung erfolgt als Prämie. Sie beträgt 2.000 (bei kurzarbeitenden Betrieben: 1.000) Euro pro Verbund-Ausbildungsplatz.
Tipp: Weitere Informationen zum Förderprogramm Azubi im Verbund – Ausbildung teilen finden Sie im Portal "Weiterbildung in Baden-Württemberg".
Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.
Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beim Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen.
Nach der Beendigung der Ausbildung im durchführenden Betrieb müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder an das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg schicken.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Betriebe mit höchstens 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg.
Weitere Voraussetzungen sind:
das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
für den Verwendungsnachweis: spätestens drei Monate nach Ende der Ausbildung
keine
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...dass wir einen Albvereinsplatz mit Grillstelle und Schutzhütte haben (Platzgebühr für Auswärtige 50 €; - Nähere Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung)